VERTRAGSBESTIMMUNGEN

  1. Der jeweilige Abonnementspreis ist innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss vollumfänglich zahlbar. Wird die vereinbarte Zahlung seitens des Mitglieds nicht erbracht, so ist die Boxing Kings AG (BKA) zu keinerlei Gegenleistungen verpflichtet. Nicht geleistete Zahlungen werden via Inkassodienst eingefordert. Zinsen und eine Aufwandsentschädigung von Fr. 75.- werden auf den Abopreis aufgerechnet. Spezielle Vereinbarungen betreffend Vertrag, Zahlungsmodalitäten, Kündigung etc. können ausschliesslich L. Chervet getroffen werden. Spezialveranstaltungen sowie Konsumationen sind im Abonnementsvertrag nicht enthalten.
  2. Der Abonnementsvertrag verlängert sich nach Ablauf stillschweigend um die gewählte Abonnementsdauer, falls er nicht schriftlich gekündigt wird. Gültig für die Verlängerung ist jeweils die aktuelle Preisliste der BKA. Sie liegt im Clublokal auf. Die Kündigungsfrist beträgt bei allen Vertragsarten 10 Tage vor Ablauf des Vertrags. Die Kündigung hat ausschliesslich schriftlich zu erfolgen an Boxing Kings Club AG, Kirchstrasse 4, 3097 Liebefeld, per Einschreiben.
  3. Die Rechte und Pflichten aus diesem Abonnementsvertrag sind nicht übertragbar.
  4. Jedes Mitglied ist berechtigt, während der Dauer des Vertrags die vorhandenen Trainingseinrichtungen sowie die Sanitäranlagen zu den festgelegten Öffnungszeiten zu benutzen. Die BKA behält sich vor, die Öffnungszeiten jederzeit ändern zu können, zeitliche und räumliche Einschränkungen vorzunehmen, insbesondere die Schliessung von einzelnen Klubeinrichtungen, ebenso vorübergehende Schliessung für Boxanlässe jeglicher Art, gründliche Reinigung, Unterhaltsarbeiten, Betriebsferien usw.
  5. Nichtbenutzen der Leistungen, gleichgültig aus welchen Gründen, berechtigt zu keinerlei Rückforderungen oder Reduktionen. Time-Stopp-Anträge müssen sofort, spätestens aber einen Monat vor Ablauf der Abonnementsperiode schriftlich eingereicht werden, sonst kann keine Prüfung des Antrags erfolgen.
  6. Der Besuch der Trainings und die Benutzung der Trainingseinrichtungen erfolgen ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die BKA und dessen Personal lehnen jegliche Haftung für Schäden, die das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen und Kursen erleidet, insbesondere durch Unfall, Krankheit, Diebstahl usw. ab.
  7. Jedes Mitglied muss sich ausweisen können. Schüler-/Lehrlings-/Studenten- und AHV-Ausweise müssen der BKA auf Verlangen zur Kontrolle vorgelegt werden. Ein- und Aus-Checken mittels Mitgliederkarte ist obligatorisch. Auf BKA Mitgliederkarten wird ein Depot von Fr. 20.- erhoben. Dieses wird nach Ende der Laufzeit gegen Rückgabe der Mitgliederkarte rückerstattet. Bei Verlust oder Beschädigung keine Rückerstattung. Ersatzkarten ebenfalls Fr. 20.-.
  8. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung des Wohnsitzes, Telefon oder Mail der BKA sofort mitzuteilen. Falschangaben über Personaldaten sind strafbar und werden angezeigt.
  9. Für mitgebrachte Kinder/Besucher wird jede Verantwortung (Haftung) abgelehnt. Es ist den Kindern ausdrücklich verboten, Trainingsgeräte zu benutzen. Haustiere haben keinen Zutritt.
  10. Aus hygienischen Gründen muss bei der Benutzung der Geräte und Bodenmatten mit einem Handtuch trainiert werden. BKA kann Weisungen hinsichtlich der Trainingsbekleidung erteilen.
  11. Für den Verlust von Wertgegenständen wird nicht gehaftet.
  12. Die BKA behält sich das Recht vor, Mitglieder fristlos auszuschliessen und deren Abovertrag vorzeitig aufzulösen, wenn diese trotz Verwarnung stören, sich nicht an die Benutzungs-vorschriften halten, ungebührlich verhalten oder das Ansehen des Clubs schädigen. Einem so ausgeschlossenen Mitglied stehen keine Ansprüche gegenüber BKA zu. Insbesondere ist die Rückforderung des Abonnementsbetrags ausgeschlossen.
  13. Die im Club angeschlagenen Weisungen zum Betrieb und Verhalten sind verbindlich.
  14. Soweit in den Räumen der BKA Gegenstände, Maschinen, Einrichtungen etc. beschädigt werden, haftet der Verursacher für den entstandenen Schaden und ggf. für Folgeschäden.
  15. Anderslautende mündliche Absprachen (z.B. mit den Trainern), die den Inhalt dieser Vereinbarung tangieren, sind nichtig.
  16. Sämtliche Räumlichkeiten der BKA, ausgenommen der Nasszonen/Garderoben, werden videoüberwacht.
  17. Der Ausdruck Mitglied beinhaltet keine Vereinsmitgliedschaft im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
  18. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien ausdrücklich den Gerichtsstand Bern.

Boxing Kings Club AG, Liebefeld, 08. Januar 2018